Die­se Unter­la­gen benö­ti­gen Sie zum Immo­bi­li­en­ver­kauf

Unterlagen für den Immobilienverkauf April 30, 2023

Immo­bi­li­en sind in den letz­ten Jah­ren immer gefrag­ter. Der Zeit­punkt ist daher aktu­ell beson­ders güns­tig, um Woh­nun­gen oder Häu­ser gewinn­brin­gend zu ver­kau­fen. Damit Sie die­sen Pro­zess erfolg­reich abwi­ckeln kön­nen, müs­sen Sie recht­zei­tig alle not­wen­di­gen Unter­la­gen bean­tra­gen und bereit­hal­ten. Wir von Immo­bi­li­en & Finan­zen Angu­lis Wolf­ram Buck & Ste­fan Eip­per GbR zei­gen Ihnen in die­sem Rat­ge­ber, wel­che Doku­men­te unbe­dingt benö­tigt wer­den, damit Sie kei­ne Schwie­rig­kei­ten bei Ihrem Ver­kauf haben.

Das Wich­tigs­te in Kür­ze

  • Für den Immo­bi­li­en­ver­kauf benö­ti­gen Sie wich­ti­ge Doku­men­te für den Mak­ler, für den Notar und für Inter­es­sen­ten und Inter­es­sen­tin­nen.
  • Der Mak­ler benö­tigt eine Flur­kar­te, einen Grund­buch­aus­zug, den Ener­gie­aus­weis und eine Bau­be­schrei­bung. Inter­es­sen­ten möch­ten ger­ne auch wei­te­re Unter­la­gen ein­se­hen, wie Bil­der, Daten zu Instand­set­zun­gen oder den genau­en Grund­riss.
  • Damit Sie den Ver­kauf recht­lich abwi­ckeln kön­nen, müs­sen Sie Ihrem Notar einen Kauf­ver­trag und den Grund­buch­aus­zug bereit­stel­len.

Unter­la­gen für Ihren Immo­bi­li­en­mak­ler – die­se Doku­men­te sind wich­tig

Ihr Immo­bi­li­en­mak­ler oder Ihre Immo­bi­li­en­mak­le­rin unter­stützt Sie bei einem schnel­len und unkom­pli­zier­ten Ver­kauf Ihres Hau­ses. Damit die­ser umfas­sen­de und anspre­chen­de Unter­la­gen zu Ihrem Objekt erstel­len kann, sind vor allem fol­gen­de Doku­men­te not­wen­dig:

  • Eine aktu­el­le Flur­kar­te
  • Der Grund­riss und Ener­gie­aus­weis des Gebäu­des
  • Daten zum Bau­jahr, dem Zustand und even­tu­el­len Sanie­rungs­maß­nah­men
  • Eine Bau­be­schrei­bung
  • Inso­fern vor­han­den Miet­ver­trä­ge

Ihr Immo­bi­li­en­mak­ler Ulm kann so Expo­sés und Anzei­gen erstel­len, mit denen nach pas­sen­den Inter­es­sen­ten gesucht wird. Davor ist es hilf­reich, wenn eine fach­ge­rech­te Immo­bi­li­en­be­wer­tung durch­ge­führt wird, damit Sie wis­sen, mit wel­chem Erlös Sie bei einem Ver­kauf rech­nen kön­nen. Die­se Unter­la­gen sind die Basis, mit denen Sie nach geeig­ne­ten Inter­es­sen­ten und Inter­es­sen­tin­nen suchen kön­nen. Je anspre­chen­der die Unter­la­gen sind, des­to schnel­ler wer­den Sie Ihr Objekt auch ver­kau­fen.

Immo­bi­li­en­ver­kauf – not­wen­di­ge Unter­la­gen für Inter­es­sen­ten

Nach dem Schal­ten von Anzei­gen wird es nicht lan­ge dau­ern, bis die ers­ten Inter­es­sen­ten sich Ihr Objekt näher anse­hen möch­ten. Neben dem Kauf­preis sind hier­bei meist der Grund­riss, der Lage­plan und wei­te­re Unter­la­gen, die das Objekt beschrei­ben, wich­tig. Wenn Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men erfolgt sind, soll­ten Sie die Rech­nun­gen hier­von bereit­hal­ten.

Der Notar wickelt den Immo­bi­li­en­ver­kauf ab

Um einen Immo­bi­li­en­ver­kauf erfolg­reich abschlie­ßen zu kön­nen, ist der Ter­min bei einem Notar unver­zicht­bar. Auch die­ser benö­tigt eini­ge Doku­men­te, um den Ver­kauf beschei­ni­gen zu kön­nen. Dazu gehört der aktu­el­le Grund­buch­aus­zug, mit dem Sie beschei­ni­gen, dass Ihnen das Objekt tat­säch­lich gehört und ob es even­tu­ell mit Schul­den belegt ist. Zudem ist ein detail­lier­ter Ver­trags­text wich­tig, der alle Ver­trags­mo­da­li­tä­ten exakt regelt. 

Hier bekom­men Sie die Unter­la­gen für den Immo­bi­li­en­ver­kauf

Wenn Ihnen rele­van­te Doku­men­te feh­len, soll­ten Sie die­se recht­zei­tig bei den zustän­di­gen Stel­len bean­tra­gen. Das Grund­buch­amt oder Ihr Notar beschafft Ihnen bei­spiels­wei­se Unter­la­gen, wie den Grund­buch­aus­zug. Eine Flur­kar­te erhal­ten Sie beim Katas­ter­amt und den Ener­gie­aus­weis bei zuge­las­se­nen Erstel­lern und Erstel­le­rin­nen. Archi­tek­ten oder Raum­pla­ner küm­mern sich bei Bedarf um die Doku­men­te, wie den Grund­buch­aus­zug. Ach­ten Sie vor einer Beauf­tra­gung auf aktu­el­le Bewer­tun­gen, damit Sie auch wirk­lich mit der Bear­bei­tung zufrie­den sind.